Steuern für Anleger
EinsteigerKapitalertragsteuer und Sparerpauschbetrag: Die Grundlagen
Inhaltsverzeichnis
Die Abgeltungsteuer
Kapitalerträge - Dividenden, Zinsen, realisierte Kursgewinne - werden in Deutschland pauschal mit 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer, effektiv 26,375 %) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert, unabhängig vom individuellen, oft höheren Einkommensteuersatz. Die Steuer wird von der depotführenden Bank direkt einbehalten und abgeführt (Abgeltungswirkung), ohne dass die Erträge separat in der Steuererklärung angegeben werden müssten - ein Wahlrecht besteht trotzdem, etwa wenn der persönliche Einkommensteuersatz niedriger liegt (Günstigerprüfung).
Der Sparerpauschbetrag
Bis zu einem jährlichen Freibetrag - dem Sparerpauschbetrag, seit 2023 unverändert bei 1.000 € für Einzelveranlagte bzw. 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehe-/Lebenspartner - bleiben Kapitalerträge vollständig steuerfrei. Berücksichtigt wird dieser Betrag über einen bei der Bank hinterlegten Freistellungsauftrag - ohne ihn zieht die Bank die Steuer zunächst vollständig ab, eine Erstattung ist dann erst über die Steuererklärung möglich.
Mehrere Banken, ein gemeinsamer Freibetrag
Der Sparerpauschbetrag gilt personenbezogen für sämtliche Kapitalerträge zusammen, nicht je Bank oder Depot separat gesondert. Wer bei mehreren Instituten Freistellungsaufträge einrichtet, muss die Summe selbst im Blick behalten, da eine Überschreitung in der Gesamtsumme trotzdem steuerpflichtig wird.
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