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Steuern für Anleger

Fortgeschritten

Verlustverrechnungstöpfe: Wie Verluste steuerlich verrechnet werden

Inhaltsverzeichnis

Zwei getrennte Verlusttöpfe

Deutsche Banken führen für Kapitalerträge zwei getrennte Verrechnungstöpfe: einen speziell für Aktienveräußerungsverluste und einen allgemeinen Topf für sonstige Kapitalerträge, u. a. Fonds, Zinsen und Zertifikate. Ein Verlust landet automatisch im jeweils passenden Topf, ohne dass eine Wahl möglich ist.

Die zentrale Einschränkung bei Aktien

Verluste aus dem Aktien-Verlusttopf dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz), nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Fondsgewinnen. Der allgemeine Topf ist dagegen breiter verrechenbar - u. a. mit Zinsen, Dividenden und den meisten Fondsgewinnen.

Bankübergreifende Verrechnung nur über die Steuererklärung

Die automatische Verrechnung findet zunächst nur innerhalb derselben Bank statt - Verluste bei Bank A und Gewinne bei Bank B werden nicht automatisch gegeneinander aufgerechnet. Dafür braucht es eine Verlustbescheinigung der Bank mit dem Verlust sowie deren Berücksichtigung in der eigenen Steuererklärung.

Wissenstest
Frage 1 von 2

Mit welchen Gewinnen dürfen Verluste aus dem Aktien-Verlusttopf verrechnet werden?

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