Steuern für Anleger
FortgeschrittenVerlustverrechnungstöpfe: Wie Verluste steuerlich verrechnet werden
Inhaltsverzeichnis
Zwei getrennte Verlusttöpfe
Deutsche Banken führen für Kapitalerträge zwei getrennte Verrechnungstöpfe: einen speziell für Aktienveräußerungsverluste und einen allgemeinen Topf für sonstige Kapitalerträge, u. a. Fonds, Zinsen und Zertifikate. Ein Verlust landet automatisch im jeweils passenden Topf, ohne dass eine Wahl möglich ist.
Die zentrale Einschränkung bei Aktien
Verluste aus dem Aktien-Verlusttopf dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz), nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Fondsgewinnen. Der allgemeine Topf ist dagegen breiter verrechenbar - u. a. mit Zinsen, Dividenden und den meisten Fondsgewinnen.
Bankübergreifende Verrechnung nur über die Steuererklärung
Die automatische Verrechnung findet zunächst nur innerhalb derselben Bank statt - Verluste bei Bank A und Gewinne bei Bank B werden nicht automatisch gegeneinander aufgerechnet. Dafür braucht es eine Verlustbescheinigung der Bank mit dem Verlust sowie deren Berücksichtigung in der eigenen Steuererklärung.
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